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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Erwerb von Produkten über den B2B-Onlineshop der
HKS health solutions GmbH Austria

 

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Produkten, die zwischen der

HKS health solutions GmbH Austria

Gewerbestraße 32

5211 Lengau

Österreich

E-Mail: info@hks-hs.at
– nachfolgend „Verkäuferin“ –

 

und ihren Kunden über den B2B-Onlineshop abgeschlossen werden.

 

(2) Der Onlineshop wird technisch und organisatorisch von der

1Q Health GmbH

Gewerbestraße 8
82064 Strasslach-Dingharting

Deutschland

 

betrieben. Die 1Q Health GmbH stellt ausschließlich die technische Infrastruktur für den Vertrieb bereit. Kaufverträge über die im Shop angebotenen Produkte kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen im Bestellprozess angegebenen Verkäufergesellschaft zustande.

 

(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher erfolgt nicht.

 

 

2. Registrierung und Unternehmereigenschaft

(1) Eine Bestellung setzt eine vorherige Registrierung im Shop voraus.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Unternehmen zu machen.

(3) Die Verkäuferin behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu überprüfen (z. B. durch USt-ID-Prüfung oder andere geeignete Nachweise).

 

3. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

(3) Der Kunde kann im Rahmen des Bestellprozesses einen Regulatory Check der vorgesehenen Etiketteninhalte beauftragen. Sofern der Kunde eigene Etiketteninhalte (z. B. Etiketten, Logos, Layouts oder Produkttexte) bereitstellt oder hochlädt, ist die Durchführung eines Regulatory Checks verpflichtend. In diesem Fall erfolgt eine Annahme der Bestellung erst nach Durchführung des Regulatory Checks gemäß Ziffer 4 dieser AGB.

(4) Wird ein Regulatory Check beauftragt, erfolgt vor Annahme der Bestellung zunächst die Durchführung dieser Prüfung gemäß Ziffer 4 dieser AGB.

(5) Nach Abschluss des Regulatory Checks wird dem Kunden das Ergebnis mitgeteilt. Soweit erforderlich, hat der Kunde die Etiketteninhalte entsprechend anzupassen oder die geprüfte Version freizugeben.

(6) Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn die Verkäuferin die Bestellung nach Abschluss des Regulatory Checks und nach Freigabe der Etiketteninhalte durch den Kunden ausdrücklich annimmt, beispielsweise durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung.

(7) Wird kein Regulatory Check beauftragt, kommt der Kaufvertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung zustande.

(8) Die Verkäuferin ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen anzunehmen.

(9) Mit der Produktion der Ware beginnt die Verkäuferin erst nach wirksamem Zustandekommen des Kaufvertrags sowie nach vollständigem Zahlungseingang gemäß Ziffer 6 dieser AGB.

 

 

4. Regulatory Check / Prüfung von Etiketteninhalten

(1) Der Kunde kann im Rahmen des Bestellprozesses optional einen Regulatory Check der vorgesehenen Etiketteninhalte beauftragen. Etiketteninhalte im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Etiketten, Layouts, Logos, Produkttexte, Pflichtkennzeichnungen oder sonstige vom Kunden bereitgestellte Kennzeichnungselemente.

(2) Wird ein Regulatory Check beauftragt, prüft die Verkäuferin die bereitgestellten Etiketteninhalte im Hinblick auf wesentliche lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsanforderungen. Eine Produktion und Auslieferung der Ware erfolgt erst nach Abschluss des Regulatory Checks und Freigabe der Etiketteninhalte.

(3) Der Regulatory Check erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden gesetzlichen Vorgaben und des aktuellen Stands der behördlichen Praxis. Der Regulatory Check stellt keine umfassende rechtliche Beratung dar und beinhaltet – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie dafür, dass die Kennzeichnung vollständig rechtskonform ist oder künftig beanstandungsfrei bleibt.

(4) Der Kunde bleibt unabhängig vom Regulatory Check verantwortlich für

  • die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Etiketteninhalte,

  • die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften,

  • die inhaltliche Richtigkeit der Angaben sowie

  • die Übereinstimmung der Etiketteninhalte mit dem tatsächlich vertriebenen Produkt.

(5) Ergibt der Regulatory Check Beanstandungen oder Anpassungsbedarf, wird der Kunde hierüber informiert. Der Kunde hat die Etiketteninhalte entsprechend zu überarbeiten und erneut einzureichen.

(6) Die Verkäuferin ist berechtigt, die Produktion oder Auslieferung von Produkten zu verweigern, sofern die bereitgestellten Etiketteninhalte nach Auffassung der Verkäuferin gegen gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften verstoßen oder sonstige rechtliche Risiken begründen.

(7) Die Kosten des Regulatory Checks sind – soweit im Onlineshop ausgewiesen – auch dann geschuldet, wenn Beanstandungen festgestellt werden und der Kunde die Etiketteninhalte nicht innerhalb einer angemessenen Frist anpasst.

(8) Vor Produktionsbeginn bestätigt der Kunde die finale Version der Etiketteninhalte. Diese Freigabe stellt die verbindliche Grundlage für Produktion und Kennzeichnung der Produkte dar.

Weitere Einzelheiten zu Produktspezifikationen, Qualitätsanforderungen und Kennzeichnung ergeben sich aus den jeweils geltenden Produktspezifikationen, Label-Freigaben sowie gegebenenfalls vereinbarten Quality Agreements.

 

 

 

5. Nutzungsrechte und Verantwortung für hochgeladene Inhalte

(1) Der Kunde versichert, dass er über sämtliche Rechte an den hochgeladenen Etiketten, Logos oder Designs verfügt.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass durch die Verwendung der hochgeladenen Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

(3) Der Kunde stellt die Verkäuferin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch die hochgeladenen Inhalte entstehen.

 

 

 

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Folgende Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

  • Vorkasse

  • Kreditkarte

  • PayPal

(3) Die Zahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.

(4) Die Verkäuferin ist berechtigt, mit der Produktion erst nach vollständigem Zahlungseingang zu beginnen.

(5) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Kaufvertrag Eigentum der Verkäuferin.

(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

 

7. Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt durch die Verkäuferin oder einen von ihr beauftragten Versanddienstleister.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager.

(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

 

 

8. Lieferverzögerungen, Verfügbarkeit und höhere Gewalt

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(3) Kommt es aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Verkäuferin liegen, zu Lieferverzögerungen, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Rohstoff- oder Materialknappheit, Transportstörungen, Betriebsstörungen, Energieengpässe, Pandemien, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

(4) Wird die Lieferung aufgrund solcher Umstände für einen Zeitraum von mehr als vier Wochen verzögert, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Verkäuferin ist in diesen Fällen ebenfalls berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Lieferung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird.

(6) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.

(7) Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst, nachdem sämtliche für die Produktion erforderlichen technischen und inhaltlichen Details abschließend geklärt sind, insbesondere nach Freigabe der Etiketteninhalte sowie nach Eingang der vollständigen Zahlung.

 

 

9. Rückgaben

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Verkauf ausschließlich an Unternehmer erfolgt.

(2) Rückgaben erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen und stellen ein freiwilliges Rückgaberecht dar. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(3) Rückgaben bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Verkäuferin.

(4) Rückgaben sind nur zulässig, wenn
• die Ware unbenutzt ist,
• sich die Ware in der unbeschädigten Originalverpackung befindet und
• vorhandene Produktsiegel oder Sicherheitsverschlüsse unbeschädigt sind.

(5) Rückgaben sind ausgeschlossen bei
• individuell hergestellten oder etikettierten Produkten,
• kundenspezifischen Etiketten, Designs oder Verpackungen,
• Produkten, die speziell für den Kunden produziert, konfektioniert oder zusammengestellt wurden, sowie
• Produkten, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(6) Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde.

(7) Rückgaben müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware angezeigt werden.

(8) Erfolgt – nach vorheriger Zustimmung der Verkäuferin – eine teilweise Rückgabe der Ware, wird der endgültige Kaufpreis auf Grundlage der nach der Rückgabe tatsächlich verbleibenden Bestellmenge neu berechnet. Maßgeblich ist die für diese verbleibende Bestellmenge geltende Preisstufe gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisstaffel. Wird durch die Rückgabe eine niedrigere Mengenstufe erreicht, entfällt der ursprünglich gewährte Mengenrabatt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Beibehaltung des ursprünglich gewährten Staffelpreises. Bereits gezahlte Beträge werden unter Berücksichtigung der Preisneuberechnung erstattet. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Differenzbetrag zwischen dem ursprünglich berechneten Preis und dem nach der verbleibenden Bestellmenge geltenden Preis einzubehalten oder – soweit erforderlich – nachzufordern.

 

 

10. Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen.

(2) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind der Verkäuferin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(4) Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige eines Mangels, gilt die Ware gemäß § 377 HGB als genehmigt.

 

 

11. Haftung

(1) Die Verkäuferin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Bestimmung sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Soweit die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Verkäuferin für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige mittelbare Schäden ausgeschlossen.

 

 

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / UN-Kaufrecht).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Verkäuferin.

 

 

 

Stand März 2026

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